Bildung einer Genossenschaft zur Entwässerung des Haaler-Au-Thales

 

Das Beringstedter Moor um 1877 (Ausschnitt einer alten Karte)

Das Beringstedter Moor 1877 alte Karte

Verzeichnis der Grundbesitzer, welche in der Angelegenheit betreffend Bildung einer Genossenschaft zur Entwässerung des Haalerau-Thales zum Termin am 31. Mai 1898 vorzuladen sind.

  1. Eggert Lucht
  2. Johann Ludwig Wendell
  3. Hans Greve
  4. Hermann Voss
  5. Hans Trede
  6. Claus Ott
  7. Marcus Sachau
  8. Jacob Harms
  9. Jürgen Bruhn
  10. Eggert Gribbohm
  11. Johann Wensien
  12. Claus Wohlers
  13. Hans Detlef Ruge
  14. Hinrich Pahl u. Ehefrau Anna, geb. Köster
  15. Hans Hadenfeldt
  16. Claus Daniel Hadenfeldt
  17. Jürgen Sievers
  18. Ehler Holm
  19. Marx Voß
  20. Johann Kaltenbach
  21. Hinrich Holm
  22. Gemeinde
  23. Ewers Christopher
  24. Claus Martens
  25. Jürgen Hadenfeldt
  26. Johann Hinrich Butendorf

Die Vorladung erfolgt unter der Verwarnung, daß die Nichterscheinenden, die Nichtstimmenden oder nicht richtig Vertretenen der Majorität der Stimmen der Erschienenen resp. Richtig Vertretenen bestimmend angesehen werden sollen, wobei bemerkt wird, das mit beglaubigter Vollmacht versehene Vertreter zulässig und stimmberechtigt sind.

Der Gemeindevorsteher hat diesen Umlauf sämtlichen hieneben aufgeführten Grundbesitzern zur Einsicht vorzulegen, sich von denselben durch Beifügung des Namens bescheinigen zu lassen, dass solches geschehen ist, und den Umlauf sodann mit Zustellungsbescheinigung versehen, dem Comissarius von dem Termin zurückzugeben.

Beglaubigte Abschrift dieses Umlaufs liegt zur Einsicht der Betheiligten bei dem Gemeindevorsteher aus. Derselbe hat zur Konstatierung der richtigen Personen dem Termine beizuwohnen, auch wenn er sonst nicht etwa bei der Angelegenheit beteiligt sein sollte.

Rendsburg, den 17. Mai 1898                     Der Comissarius               In Sachen Bildung einer Haalerau Entwässerungs-Genossenschaft                              gez. Brütt

An den Herrn Gemeindevorsteher zu Beringstedt

Daß die Zustellung an die Interessenten in gesetzlich vorgeschriebener Weise erfolgt und auch die Niederlegung des Umlaufs vorschriftsmäßig bekannt gemacht ist, bescheinigt.

Beringstedt, den 31. Mai 1898   Der Gemeindevorsteher              gez. Wendell

 

....................................

 

Kreis Rendsburg                              Gemeinde Beringstedt

Umlauf

Nachdem der Herr Regierungspräsident die Genehmigung zu der von mehreren Grundbesitzern beantragten Bildung einer Entwässerungs-Genossenschaft in der Haalerau-Niederung nach dem Gesetz vom 1. April 1879 ertheilt hat und der auf öffentliche Kosten bearbeitete Meliorations-Plan mit Kostenanschlag mit den dazu gehörigen Karten und Zeichnungen einer Generalversammlung sämtlicher bei dieser Melioration betheiligten Grundbesitzer vorzulegen und über denselben zu verhandeln sein.

Zu dem Ende lade ich, als der von dem Herrn Regierungs-Präsidenten nach § 77 des Gesetzes vom 1. April 1879 bestellten Comissarius die auf beifolgender Liste aufgeführten Interessenten des Gemeindebezirks Beringstedt ein, sich

Dienstag, den 31. Mai 1898

nachmittags 3 Uhr

in Ehler Voß´schen Gasthaus zu Beringstedt pünktlich einzufinden.

Gegenstand der Verhandlung wird sein:

  1. Vorlegung des Meliorationsplans nebst Kostenanschlag.
  2. Abstimmung über die Frage: Soll eine Genossenschaft in der Haalerau-Niederung nach dem Gesetz vom 1. April 1879 zur Ausführung des in seinen Grundzügen bekannten Meliorationsplanes nebst Kostenanschlag gebildet werden?

          Für den Fall, daß eine solche Genossenschaft entweder einstimmig oder mit Majorität nach der Fläche und Grundsteuer-Reinertrag beschlossen wird.

      3. Die Wahl von Bevollmächtigten besonders auch zur Vorbereitung des Statuts § 81 des Gesetzes vom 1. April 1879.

      4. Die Wahl von Sachverständigen nach § 79 für den Fall, daß nicht etwa die Widersprechenden auf eine Beurtheilung ihrer Widersprüche durch solche Sachverständige verzichten wollen.

      5. Etwa noch sonst vorzubringende Anträge je nach dem Ausfall der Beschlußfassung ad. 2

 

............................................................

 

 

...