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Geschrieben von Rohwer, Sönke
Benutzungs- und Entgeltordnung
für die Sandgrube der Gemeinde Beringstedt
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 28. Februar 2003 (GVOBl. 2003, S 57) in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.03.2019 folgende Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sandgrube der Gemeinde Beringstedt erlassen:
§ 1
Allgemeine Grundsätze des Betriebes
Betreiber der Sandgrube ist die Gemeinde Beringstedt.
Die Sandgrube wird ausschließlich für Einwohner der Gemeinde Beringstedt vorgehalten.
Der Sand der aus der Sandgrube entnommen wird, muss im Ort verbaut werden.
Mit dem Zugang zur Sandgrube erkennt der Benutzer die Regelungen dieser Benutzungs-und Entgeltordnung an.
Der Betreiber kann die Entnahme von Sand ablehnen, wenn der Benutzer die Vorschriften dieser Benutzungs- und Entgeltordnung nicht beachtet.
§ 2
Verhalten in der Sandgrube
Die Sandgrube ist verschlossen. Benutzer haben sich den Schlüssel bei dem zuständigen Gemeindevertreter der Gemeinde Beringstedt abzuholen und ihn dort auch wieder abzugeben.
Die Schlüsselausgabe erfolgt nur an Werktagen. Die Adresse und Schlüssel werden im Internet veröffentlich.
Bei der Sandentnahme müssen zwei Personen anwesend sein. Die 2. Person hat sich stets im Sichtbereich der anderen Person aufzuhalten.
Die für die Sandentnahme vorgeschriebenen Auflagen des Kreises Rendsburg-Eckernförde als untere Naturschutzbehörde sind vom Benutzer einzuhalten. Die vorgeschriebenen Auflagen sich beim dem zuständigen Gemeindevertreter vor Benutzung der Sandgrube zu erfragen.
§ 3
Haftung
Wer die in § 2 genannten Auflagen nicht beachtet, handelt fahrlässig.
Für Schäden, die der Benutzer auf dem Gelände der Sandgrube verursacht, haftet er gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
§ 4
Entgeltspflicht und Höhe des Entgeltes
Für die Entnahme von Sand wird ein Entgelt in Höhe von 3,00 EUR pro m3 erhoben.
Die Ersten 10 m³ im Jahr sind kostenlos.
Die Entgeltspflicht entsteht, sobald der Benutzer den Sand entnommen hat. Dem Benutzer wird das zu entrichtende Entgelt vom Amt Mittelholstein in Rechnung gestellt.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am 01.07.2019 in Kraft.
Beringstedt, den 27.06.2019
gez.
Sönke Rohwer
(Bürgermeister)